Kosten


Gute Arbeit kostet Geld. Unsere Abrechnungen erfolgen nach den gesetzlichen Regelungen des RVG. Anderweitige Absprachen für die außergerichtliche Vertretung sind auf Anfrage in Einzelfällen möglich.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Wir versuchen jederzeit, unsere Kosten bei der Gegenseite geltend zu machen, sollte dies möglich sein.

Grundsätzlich übernehmen wir gerne für Sie auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen meistens mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150-250 € versehen sind.

Vor einer Mandatierung dürfen Sie gerne auch den Kostenrahmen erfragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bereits eine Erstberatung Kosten in Höhe von 50-190 € zzgl. MwSt je nach Umfang verursacht.